Lady Pink
Dienstag, den 3. März 2009
Checkt das Lady Pink Intervier im englischen Breich.

Checkt das Lady Pink Intervier im englischen Breich.
Wenn unerwünschte Sprayer am Werk waren, muss der Vermieter die Graffiti beseitigen, falls der Mieter das verlangt. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin.
ap BERLIN. Die Experten für Mietrecht beziehen sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg. In dem Fall hatte eine Mieterin vom Hausbesitzer die Beseitigung der großflächigen Schmierereien an der Hauswand, den Klingelschildern und an der Haustür verlangt. Graffiti seien ein Mangel der Mietsache, erklärte der Richter und verurteilte den Vermieter zur Beseitigung.
Die pauschale Behauptung des Hausbesitzers, in Kreuzberg sei beinahe jedes Haus beschmiert, überzeuge nicht. Auch bei einer relativ günstigen Miete müsse der Vermieter seiner Instandhaltungspflicht nachkommen. Die Kosten für die Beseitigung der Graffiti könnten als Hausreinigungskosten auf die Mieter umgelegt werden, hieß es.
via: handelsblatt

Graffiti News, so in dem Stil, wie ihr es auf graffitinews.net kennt, gibt es jetzt seit gut zwei Jahren. Bei Graffitinews wird der Ball flachgehalten, hier wird alles in das Projekt investiert. Keine Feten etc. Wer trotzdem Lust auf Exhibitionismus hat kann ja mal den I Love Graffiti Fotocontent checken. Da wird das Einjaehrigie gepflegt mit einem Photocontest gefeiert.